Gütezeichen Schleswig Holstein |
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Die Landwirtschaftskammer Schleswig Holstein prämiert Jürgen Langbein Produkte.
Mit dem Gütezeichen Schleswig-Holstein werden nur Produkte ausgezeichnet, die im Land hergestellt werden und von einer hervorragenden Qualität sind. Die Erfüllung der strengen Anforderungen der Qualitäts- und Prüfbestimmungen gemäß RAL 166 sind unbedingte Voraussetzung für Gütezeichen-Produkte. Und so kommt ein Produkt zum Gütezeichen: 1. Der produzierende Betrieb stellt für das Produkt einen Antrag beim Qualitätsausschuss bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. 2. Der Betrieb wird geprüft: Sind die Bedingungen für ein Qualitätsproduktion gegeben? Wie sieht das Qualitätsmanagementsystem des Betriebes aus? 3. Das Produkt wird geprüft: Sind die analytischen Werte in Ordnung? Ergibt die sensorische Prüfung das Ergebnis »Spitzenqualität«? 4. Die Verleihung des Zeichens erfolgt ausschließlich durch den Qualitätsausschuss bei der Landwirtschaftskammer. In diesem unabhängigen Gremium entscheiden Vertreter der Landwirtschaft, der Verarbeitung, des Handels und der Verbraucher über die Anerkennung von Produkten. 5. Produkte mit dem Gütezeichen unterliegen nach der Zeichenverleihung laufenden Kontrollen durch neutrale Prüfinstitute. Viermal jährlich werden im Handel und bei den Herstellern unangemeldet Proben gezogen und auf die Einhaltung der Kriterien untersucht. Nur Produkte mit konstant hoher Qualität dürfen das Gütezeichen tragen! weitere Informationen unter: www.gzsh.de | |
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